Jahrgang 1967: Wann in Rente?
Wer 1967 geboren ist, geht mit 67 Jahre in Rente – der früheste Rentenbeginn mit 35 Beitragsjahren ist 63. Alle Stufen für den Jahrgang 1967: abschlagsfrei mit 45 Beitragsjahren, Rentenbeginn und Abschläge.
Regelaltersgrenze
67 Jahre
Rentenbeginn ca. Januar 2034
Mit 45 Jahren
65 Jahre
abschlagsfrei
Mit 63 (35 Jahre)
14,4 %
Abschlag dauerhaft
Rententabelle für den Jahrgang 1967
| Rentenart | Renteneintrittsalter | Rentenbeginn ca. | Abschlag |
|---|---|---|---|
| Regelaltersgrenze | 67 Jahre | Januar 2034 | keiner |
| Mit 45 Beitragsjahren | 65 Jahre | Januar 2032 | keiner |
| Frühester Rentenbeginn (35 Jahre) | 63 Jahre | Januar 2030 | −14,4 % dauerhaft |
Alle Jahrgänge im Vergleich: Rententabelle 1947–1975
Was bedeutet das für den Jahrgang 1967?
Das Renteneintrittsalter steigt seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre (Regelaltersgrenze). Für den Jahrgang 1967 liegt das abschlagsfreie Renteneintrittsalter bei67 Jahre – Sie erreichen diese Grenze voraussichtlich im Januar 2034. Ein Rentenbeginn genau an dieser Grenze ist abschlagsfrei: Ihr Zugangsfaktor beträgt 100 %.
Abschlagsfrei früher: Mit 45 Beitragsjahren (besonders langjährig Versicherte) dürfen Sie bereits ab 65 Jahre aufhören – ohne Abzüge.
Rentenwert: Ein Entgeltpunkt ist ab dem 1. Juli 2026 42,52 € wert; die Standardrente (45 EP) liegt bei 1.913,40 € im Monat.Berechnen Sie hier Ihre geschätzte Monatsrente.
Frühester Rentenbeginn für den Jahrgang 1967
Der früheste Rentenbeginn mit 35 Beitragsjahren ist 63 Jahre. Für den Jahrgang 1967bedeutet das 48 Monate vor der abschlagsfreien Altersgrenze und damit 48 × 0,3 % =14,4 % weniger Rente – dauerhaft. Mit 45 Beitragsjahren geht es abschlagsfrei – Details auf derRente-mit-63-Seite. Nach 2 Jahren Aufschub ab der Regelaltersgrenze wäre die Rente dafür rund 12 % höher (0,5 % je Monat).
Mütterrente III ab 2027
Sind Sie im Jahrgang 1967 geboren und haben Kinder vor 1992? Dann steigt Ihre Rente ab dem 1. Januar 2027 um 0,5 Entgeltpunkte pro Kind (+21,26 €/Monat) – mitMütterrente-Rechnerdie genaue Mehrrente berechnen.
FAQs
FAQ Rentenalter 1967
Wann gehe ich in Rente, wenn ich 1967 geboren bin?
Wer 1967 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 67 Jahre – das entspricht einem Rentenbeginn etwa im Januar 2034. Sie können auch früher aufhören – dann aber mit Abschlägen.
Was ist der früheste Rentenbeginn für den Jahrgang 1967?
Der früheste Rentenbeginn ist mit 63 Jahren und mindestens 35 Beitragsjahren möglich („Rente mit 63“). Da die Regelaltersgrenze für 1967 bei 67 Jahre liegt, kostet das 48 Monate × 0,3 % = 14,4 % Abschlag – dauerhaft auf die Monatsrente.
Wann kann Jahrgang 1967 abschlagsfrei aufhören?
Wer 45 Beitragsjahre (besonders langjährig Versicherte) erreicht, kann ab 65 Jahre ohne Abschlag in Rente gehen – das sind 24 Monate vor der Regelaltersgrenze von 67 Jahre.
Wie hoch fällt die Rente für den Jahrgang 1967 aus?
Das hängt von Ihren Entgeltpunkten ab: 45 Jahre mit Durchschnittsverdienst ergeben die Standardrente von 1.913,40 € (Rentenwert 42,52 € ab 1. Juli 2026). Mit dem Rentenrechner schätzen Sie Ihre persönliche Monatsrente in unter einer Minute.