Mütterrente III
Mütterrente Nachzahlung
Die Mütterrente III gilt ab dem 1. Januar 2027 – aber die rückwirkenden Zahlungen kommen voraussichtlich erst 2028. Was Sie zu Höhe, Ablauf und Steuer wissen müssen.
Anspruch ab
1.1.2027
Auszahlung ab
ca. 2028
Pro Kind vor 1992
21,26 €/Monat
Warum dauert die Nachzahlung so lange?
Die Deutsche Rentenversicherung muss für die Mütterrente III voraussichtlichmehr als 10 Millionen Rentenbescheide neu berechnen – auch Witwen- und Waisenrenten. Das ist der Grund für die Verzögerung: Der Anspruch entsteht rückwirkend zum 1. Januar 2027, die Auszahlung der Summen wird aber erst im Laufe des Jahres 2028 erwartet.
So hoch fällt die Nachzahlung aus
Die Nachzahlung umfasst die Differenz zwischen alter und neuer Mütterrente für alle Monate seit Januar 2027. Beim Rentenwert von 42,52 € gilt je Kind vor 1992:
| Kinder vor 1992 | Mehr pro Monat | Nachzahlung für 12 Monate 2027 |
|---|---|---|
| 1 | 21,26 € | ca. 255 € |
| 2 | 42,52 € | ca. 510 € |
| 3 | 63,78 € | ca. 765 € |
| 4 | 85,04 € | ca. 1.020 € |
| 5 | 106,30 € | ca. 1.276 € |
Hinweis: Die tatsächliche Nachzahlung fällt höher aus, wenn die Auszahlung erst nach Juli 2027 erfolgt – dann gilt bereits der neue Rentenwert ab 1. Juli 2027, und die Monate Juli bis Dezember 2027 werden mit dem höheren Wert abgerechnet. Die genaue Steuerbehandlung der Nachzahlung wird vom Bundesfinanzministerium geregelt.
Muss ich die Nachzahlung beantragen?
Nein. Die Neuberechnung und Auszahlung erfolgen automatisch. Sie erhalten Post von der Rentenversicherung. Kontrollieren Sie den neuen Bescheid: Stimmen Kinderzahl und Geburtsjahre? Fehlende Kindererziehungszeiten können Sie jederzeit nachtragen lassen – dafür gibt es keine Frist, aber für Altfälle kann eine Kontenklärung sinnvoll sein.
Was geschieht mit Verstorbenen-Ansprüchen?
Stirbt ein Elternteil vor der Auszahlung, geht der Nachzahlungsanspruch in die Erbmasse ein – Erben können ihn geltend machen.
Und die Steuer?
Die Mütterrente ist steuerpflichtiger Teil der Rente (Anteilsverfahren). Nachzahlungen werden grundsätzlich dem Jahr zugeordnet, in dem der Anspruch entstanden ist (2027) – durch die gebündelte Auszahlung kann das aber zu einer hohen Steuerlast im Auszahlungsjahr führen. Für viele Rentner mit niedrigem Rentensteuersatz bleibt die tatsächliche Zusatzsteuer trotzdem überschaubar; im Zweifel hilft ein Steuerberater.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung (FAQ Mütterrente III); Presseberichte zur Umsetzung der Mütterrente III. Werte auf Basis Rentenwert 42,52 € (ab 1. Juli 2026).
FAQs
FAQ Nachzahlung
Verfällt mein Anspruch, wenn die Nachzahlung erst 2028 kommt?
Nein. Der Anspruch gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2027 – jeder Monat bis zur Auszahlung erhöht die Nachzahlungssumme. Es geht kein Geld verloren.
Kriege ich die Nachzahlung als Einmalbetrag?
Ja, die rückwirkenden Beträge werden als Einmalzahlung überwiesen; danach erhalten Sie die erhöhte Monatsrente regulär weiter.
Betrifft die Nachzahlung auch Witwenrenten?
Ja. Witwen- und Waisenrenten werden auf Basis der erhöhten Entgeltpunkte neu berechnet und entsprechend nachgezahlt.
Muss ich Zinsen auf die Nachzahlung versteuern?
Nachzahlungen gesetzlicher Renten werden dem Anspruchsjahr zugeordnet; gesonderte Zinsanteile fallen in der Regel nicht an. Die genaue Behandlung regelt die Finanzverwaltung – bei hohen Beträgen lohnt eine steuerliche Beratung.