Mütterrente-Rechner 2027
Wie viel mehr Rente bekommen Sie durch die Mütterrente III ab 1. Januar 2027? Kinder vor 1992 zählen künftig bis zu 3 Entgeltpunkte statt 2,5.
Mütterrente ab 2027 berechnen
Zusatzrente durch die Mütterrente III (in Kraft ab 1. Januar 2027)
Mehr Rente pro Monat ab 2027 (brutto)
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- Mütterrente heute (brutto/Monat)
- Mütterrente ab 1.1.2027
- Nachzahlung ca. (erwartet 2028)
Berechnung mit dem aktuellen Rentenwert (42,52 € ab 1. Juli 2026). Pro Kind vor 1992 erhöht sich die Mütterrente um 0,5 Entgeltpunkte (= +21,26 € monatlich). Die Auszahlung der Nachzahlungszahlungen ist voraussichtlich erst ab 2028 zu erwarten. Unverbindliche Schätzung, keine Rechtsauskunft.
Mütterrente einfach erklärt
Für jedes Kind werden bei der Rente Kindererziehungszeiten angerechnet – nicht nur für Mütter, sondern auch für Väter, wenn sie die Erziehung übernommen haben. Je nach Geburtsjahr des Kindes gelten unterschiedliche Anrechnungen:
| Kind geboren | Bis Ende 2026 | Ab 1.1.2027 (Mütterrente III) |
|---|---|---|
| vor 1992 | 2,5 Entgeltpunkte (30 Monate) | 3,0 Entgeltpunkte (36 Monate) |
| ab 1992 | 3,0 Entgeltpunkte (36 Monate) | 3,0 Entgeltpunkte (unverändert) |
Die Erhöhung um 0,5 Entgeltpunkte pro Kind vor 1992 entspricht beim aktuellen Rentenwert (42,52 €) rund 21,26 € mehr Bruttorente pro Kind und Monat. Wer z. B. zwei Kinder vor 1992 hat, bekommt ab 2027 etwa 42,52 € mehr pro Monat – und zusätzlich die Nachzahlung für die Monate seit Januar 2027.
Wann kommt die Nachzahlung?
Die Deutsche Rentenversicherung muss dafür voraussichtlich über 10 Millionen Rentenbescheide neu berechnen. Die Anpassung gilt zwar ab 1. Januar 2027, die Auszahlung der rückwirkenden Beträge wird aber erst ab 2028 erwartet. Der Anspruch geht nicht verloren – die Nachzahlung erfolgt automatisch, ein Antrag ist nicht nötig.
Gilt die Mütterrente auch für Väter?
Ja. Die Erziehungszeiten werden der Person gutgeschrieben, die das Kind überwiegend erzogen hat – das kann auch der Vater oder ein anderes Elternteil sein. Bei Ehepaaren wird die Zeit standardmäßig der Mutter zugeordnet, kann aber auf Antrag geteilt werden.
FAQs
Häufige Fragen zur Mütterrente III
Muss ich die Mütterrente III beantragen?
Nein. Die Erhöhung wird automatisch berücksichtigt – Sie erhalten einen neuen Rentenbescheid. Nur wenn Sie den Eindruck haben, dass Kindererziehungszeiten fehlen (z. B. bei älteren Versicherungsverläufen), lohnt sich ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung.
Bekomme ich die Erhöhung auch, wenn mein Kind 1992 geboren wurde?
Nein. Für Kinder ab Geburtsjahr 1992 waren bereits 36 Monate bzw. 3 Entgeltpunkte angerechnet – hier ändert die Mütterrente III nichts. Die Erhöhung gilt ausdrücklich nur für Kinder, die vor 1992 geboren wurden.
Wirkt sich die Mütterrente III auf die Witwenrente aus?
Ja. Auch abgeleitete Renten (Witwen- und Waisenrenten) werden auf Basis der neu berechneten Entgeltpunkte erhöht – die Mehrrente des verstorbenen Ehepartners geht anteilig in die Hinterbliebenenrente ein.
Ist die Mütterrente III steuerpflichtig?
Die Mütterrente ist Teil der gesetzlichen Rente und damit nach dem Anteilsverfahren steuerpflichtig. Die Nachzahlung 2028 wird als Einnahme des Jahres 2027 behandelt, in dem sie wirtschaftlich entstand – Details klärt das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben zur Anwendung.
Was passiert, wenn ich noch nicht in Rente bin?
Die Erhöhung wirkt dann, wenn Ihre Rente beginnt – die zusätzlichen 0,5 Entgeltpunkte pro Kind vor 1992 fließen direkt in Ihre Rentenberechnung ein. Der Rechner oben zeigt die Wirkung auf Monatsrente und künftige Nachzahlung.