Überblick
Rente 2027 – alle Änderungen auf einen Blick
Das Jahr 2027 bringt die größte Rentenänderung der letzten Jahre: die Mütterrente III. Dazu kommen die reguläre Rentenwert-Anpassung und Millionen Nachzahlungen.
1.1.2027
Mütterrente III tritt in Kraft
+21,26 €
Mehr Rente pro Kind vor 1992 und Monat
2028
Voraussichtliche Auszahlung der Nachzahlungen
1. Mütterrente III – die wichtigste Änderung
Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für Kinder, dievor 1992 geboren wurden, von bis zu 30 auf bis zu 36 Monate – das entspricht3 Entgeltpunkten statt 2,5. Damit werden Mütter (und Väter) von vor-1992-Kindern mit Müttern von ab-1992-Kindern gleichgestellt.
Konkret bedeutet das beim aktuellen Rentenwert von 42,52 €:+0,5 EP × 42,52 € = +21,26 € Bruttorente pro Kind und Monat. Details und persönliche Berechnung imMütterrente-Rechner, Hintergründe unterMütterrente III.
2. Rentenwert-Anpassung zum 1. Juli 2027
Die gesetzliche Rente wird jährlich zum 1. Juli angepasst – zuletzt 2026 um +4,24 % auf einen Rentenwert von 42,52 €. Die Anpassung 2027 wird voraussichtlich im Frühjahr 2027 per Rechtsverordnung festgelegt; maßgeblich sind Lohnentwicklung und Rentenversicherungsbericht. Der Wert vom 1. Juli 2026 (42,52 €) gilt bis zum 30. Juni 2027.
3. Nachzahlungen ab 2028
Weil die Deutsche Rentenversicherung für die Mütterrente III voraussichtlichüber 10 Millionen Rentenbescheide neu berechnen muss, werden die rückwirkenden Beträge (gültig ab Januar 2027) erst ab 2028 ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht nötig. Alles Wichtige dazu unter Mütterrente Nachzahlung.
4. Was bleibt unverändert?
- Regelaltersgrenze: 67 Jahre für alle ab Jahrgang 1964 (Tabelle)
- Abschläge: 0,3 % pro Monat bei früherem Rentenbeginn
- Rente mit 63 / 45 Jahren: Regelungen für langjährig Versicherte bestehen fort
- Kinder ab 1992: bereits 3 Entgeltpunkte – keine Änderung durch Mütterrente III
5. Diese Zahlen gelten Ende 2026
| Wert | Betrag / Stand |
|---|---|
| Aktueller Rentenwert | 42,52 € (ab 1. Juli 2026, +4,24 %) |
| Standardrente (45 EP) | 1.913,40 € / Monat |
| Mütterrente Kind vor 1992 | 2,5 EP (106,30 €) → ab 2027: 3 EP (127,56 €) |
| Mütterrente Kind ab 1992 | 3 EP (127,56 €), unverändert |
| Höchstsatz Abschlag | 14,4 % |
Quellen: Deutsche Rentenversicherung (Rentenanpassung 2026; FAQ Mütterrente III), Rentenwertbestimmungsverordnung 2026.
FAQs
FAQ Rente 2027
Erhöht sich die Rente 2027 für alle?
Die regelmäßige Rentenanpassung zum 1. Juli 2027 betrifft alle Rentner. Zusätzlich profitieren Eltern von vor-1992-Kindern von der Mütterrente III ab Januar 2027. Wer weder Kinder vor 1992 noch sonstige Sonderregelungen hat, erhält nur die Juli-Anpassung.
Steigt die Rente 2027 auch für Bestandsrenten?
Ja, Rentenanpassungen gelten für alle laufenden Renten. Die Mütterrente III wird zusätzlich rückwirkend zum 1. Januar 2027 berücksichtigt und mit den künftigen Monatsrenten verrechnet.
Muss ich für die Mütterrente III etwas tun?
Nein. Die Neuberechnung erfolgt automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung. Kontrollieren Sie einfach Ihren neuen Rentenbescheid, wenn er ab 2027/2028 eintrifft.
Gilt die Mütterrente III auch für Berufsanfänger?
Nein – die Mütterrente betrifft nur Renten und Rentenanwartschaften von Personen mit Kindererziehungszeiten. Wer noch nicht in Rente ist, bekommt die höheren Entgeltpunkte automatisch bei Rentenbeginn angerechnet.