Mütterrente III

Ab dem 1. Januar 2027 werden Kindererziehungszeiten für Kinder vor 1992 von 2,5 auf 3 Entgeltpunkte erhöht – das sind rund 21,26 € mehr Rente pro Kind und Monat.

Mütterrente ab 2027 berechnen

Zusatzrente durch die Mütterrente III (in Kraft ab 1. Januar 2027)

Was ist die Mütterrente III?

Die Mütterrente ist kein eigenes Geld der Rentenkasse für Mütter, sondern die Anrechnung vonKindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die dritte Stufe („Mütterrente III“) beschließt: Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, steigen die angerechneten Monate von bis zu 30 auf bis zu 36 Monate – gleichzusetzen mit der Regelung für Kinder ab 1992.

Ein halbes Jahr zusätzliche Erziehungszeit entspricht nach offizieller Auskunft der Deutschen Rentenversicherung einem halben Rentenpunkt – bei aktuellem Rentenwert (42,52 € ab 1. Juli 2026) rund 21,26 € monatlich je Kind.

Die drei Stufen im Überblick

StufeSeitÄnderung
Mütterrente I2014Kinder vor 1992: 12 → 24 Monate
Mütterrente II2019Kinder vor 1992: 24 → 30 Monate (Angleichung nach unten)
Mütterrente III1.1.2027Kinder vor 1992: 30 → 36 Monate (= 3 EP)

Wer profitiert?

  • Mütter und Väter mit Kindern vor 1992, für die Kindererziehungszeiten berücksichtigt sind – ob Rentner oder noch erwerbstätig (dann steigt die spätere Rente).
  • Hinterbliebene: Witwen- und Waisenrenten werden aus den höheren Entgeltpunkten ebenfalls neu berechnet.

Mehr Rente pro Kind (Kinder vor 1992)

KinderMehr pro MonatNachzahlung für 2027 (ca.)
121,26 €255,12 €
242,52 €510,24 €
363,78 €765,36 €
485,04 €1.020,48 €

Basis: Rentenwert 42,52 € (gültig ab 1. Juli 2026). Die rückwirkende Auszahlung ist erstab 2028 zu erwarten – Details unterMütterrente Nachzahlung.

Gut zu wissen

  • Kein Antrag nötig: Die Rentenversicherung berechnet automatisch neu.
  • Gilt auch für Väter, sofern ihnen die Erziehungszeiten zugeordnet sind.
  • Kinder ab 1992: keine Änderung (bereits 3 EP).
  • Steuer: Die Mütterrente ist Teil der Rente und unterliegt dem Anteilsverfahren.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, FAQ Mütterrente III; Werte auf Basis der Rentenanpassung 2026.

FAQs

FAQ Mütterrente III

Wie viel ist ein Entgeltpunkt wert?

Ab dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 €. Ein Entgeltpunkt entspricht also 42,52 € monatlicher Bruttorente; die Mütterrente III bringt 0,5 EP = rund 21,26 € je Kind vor 1992.

Ich habe Kinder vor und nach 1992 – was gilt?

Beides wirkt: Für jedes Kind vor 1992 gibt es ab 2027 zusätzlich 0,5 EP, für Kinder ab 1992 bleibt es bei 3 EP. Der Rechner oben berücksichtigt beide Gruppen getrennt.

Bekomme ich die Mütterrente III, wenn ich erst 2028 in Rente gehe?

Ja – die Erhöhung gilt für die Rentenberechnung ab 2027, unabhängig vom Rentenbeginn. Ihre Kindererziehungszeiten werden dann direkt mit 3 EP je Kind vor 1992 angerechnet.

Zählt die Mütterrente III auch für Rentner im Ausland?

Grundsätzlich ja, wenn Versicherte der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung mit Kindererziehungszeiten in Deutschland angehören. Bei Auslandsrenten können Auszahlungsmodalitäten und Zusatzregeln des Wohnsitzlandes gelten.