Rentenalter 1951

Alle Renteneintrittsalter für das Geburtsjahr 1951 – Regelaltersgrenze, abschlagsfreier Eintritt mit 45 Beitragsjahren und frühester Beginn mit 63.

Regelaltersgrenze

65 Jahre und 5 Monate

Rentenbeginn ca. Juni 2016

Mit 45 Jahren

63 Jahre und 2 Monate

abschlagsfrei

Mit 63 (35 Jahre)

8,7 %

Abschlag dauerhaft

Was bedeutet das für den Jahrgang 1951?

Die Regelaltersgrenze steigt seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Für den Jahrgang 1951 liegt sie bei65 Jahre und 5 Monate – Sie erreichen diese Grenze voraussichtlich im Juni 2016. Ein Rentenbeginn genau an dieser Grenze ist abschlagsfrei: Ihr Zugangsfaktor beträgt 100 %.

Abschlagsfrei früher: Mit 45 Beitragsjahren (besonders langjährig Versicherte) dürfen Sie bereits ab 63 Jahre und 2 Monate aufhören – ohne Abzüge.

Rente mit 63: Der früheste Beginn mit 35 Beitragsjahren ist 63 Jahre. Für den Jahrgang 1951bedeutet das 29 Monate vor der Regelaltersgrenze und damit 29 × 0,3 % =8,7 % weniger Rente – dauerhaft. Nach 2 Jahren Aufschub ab der Regelaltersgrenze wäre die Rente dafür rund 12 % höher (0,5 % je Monat).

Rentenwert: Ein Entgeltpunkt ist ab dem 1. Juli 2026 42,52 € wert; die Standardrente (45 EP) liegt bei 1.913,40 € im Monat.Berechnen Sie hier Ihre geschätzte Monatsrente.

Mütterrente III ab 2027

Sind Sie im Jahrgang 1951 geboren und haben Kinder vor 1992? Dann steigt Ihre Rente ab dem 1. Januar 2027 um 0,5 Entgeltpunkte pro Kind (+21,26 €/Monat) – mitMütterrente-Rechnerdie genaue Mehrrente berechnen.

FAQs

FAQ Rentenalter 1951

Wann gehe ich mit Geburtsjahr 1951 in Rente?

Für den Jahrgang 1951 liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahre und 5 Monate. Das entspricht einem Rentenbeginn etwa im Juni 2016. Sie können auch früher aufhören – dann aber mit Abschlägen.

Kann der Jahrgang 1951 mit 63 in Rente gehen?

Ja, mit mindestens 35 Beitragsjahren ist der früheste Rentenbeginn mit 63 Jahren möglich. Da die Regelaltersgrenze für 1951 bei 65 Jahre und 5 Monate liegt, kostet das 29 Monate × 0,3 % = 8,7 % Abschlag – dauerhaft auf die Monatsrente.

Wann kann Jahrgang 1951 abschlagsfrei aufhören?

Wer 45 Beitragsjahre (besonders langjährig Versicherte) erreicht, kann ab 63 Jahre und 2 Monate ohne Abschlag in Rente gehen – bis zu 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze von 65 Jahre und 5 Monate.

Wie hoch fällt die Rente für den Jahrgang 1951 aus?

Das hängt von Ihren Entgeltpunkten ab: 45 Jahre mit Durchschnittsverdienst ergeben die Standardrente von 1.913,40 € (Rentenwert 42,52 € ab 1. Juli 2026). Mit dem Rentenrechner schätzen Sie Ihre persönliche Monatsrente in unter einer Minute.